OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.04.1982
24 U 44/82
Normen:
BGB § 823 § 254 ; StVO § 45 Abs. 2 § 39 ;
Fundstellen:
VRS 63, 257
VerkMitt 1983, 39

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit die Straße überquerenden radfahrenden Kindern

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.1982 - Aktenzeichen 24 U 44/82

DRsp Nr. 1994/9302

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit die Straße überquerenden radfahrenden Kindern

1. Ein PKW-Fahrer kann nicht darauf vertrauen, dass radfahrende Kinder außerhalb geschlossener Ortschaften seinen Vorrang auf einer Landstraße beachten werden, auch wenn sie das herannahende Fahrzeug wahrgenommen haben. Es gereicht ihm daher zum Verschulden, wenn er nach kurzer Verlangsamung der Fahrt beschleunigt und an den Kindern vorbeifahren will.