OLG Hamm - Urteil vom 17.03.1992
27 U 12/92
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 3 Abs. 2a ;
Fundstellen:
VersR 1993, 711
r+s 1993, 295

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem auf die Fahrbahn laufenden Kind in einem Wohngebiet

OLG Hamm, Urteil vom 17.03.1992 - Aktenzeichen 27 U 12/92

DRsp Nr. 1994/10443

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem auf die Fahrbahn laufenden Kind in einem Wohngebiet

Ein PKW-Fahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h durch ein Wohngebiet fährt, braucht nicht damit zu rechnen, dass für ihn nicht vorhersehbar ein Kind hinter einem parkenden Fahrzeug auf die Straße läuft. Kommt es zu einer Kollision, so handelt es sich für ihn um ein unabwendbares Ereignis.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; StVO § 3 Abs. 2a ;

Hinweise:

Der BGH hat die Revision des Kl. durch Beschluß vom 15.12.1992 - VI ZR 125/92 - nicht angenommen. Zu Unfällen mit Kindern vgl. auch BGH r+s 1991, 300.

Fundstellen
VersR 1993, 711
r+s 1993, 295