OLG Hamm - Urteil vom 08.03.1990
27 U 268/89
Normen:
StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
NJW 1990, 3156
NZV 1990, 393

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem ausparkenden Lieferwagen bei Trunkenheit des PKW-Fahrers

OLG Hamm, Urteil vom 08.03.1990 - Aktenzeichen 27 U 268/89

DRsp Nr. 1994/10575

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem ausparkenden Lieferwagen bei Trunkenheit des PKW-Fahrers

Kommt es zu einer Kollision eines PKW mit einem ausparkenden Lieferwagen, so ist die Betriebsgefahr des PKW auch dann wegen Alkoholisierung des Fahrers erhöht, wenn eine Unfallursächlichkeit der Trunkenheit nicht positiv festgestellt werden kann. Der PKW-Fahrer hat sich daher eine Mithaftungsquote von 20% schadensmindernd anrechnen zu lassen.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
NJW 1990, 3156
NZV 1990, 393