Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem entgegenkommenden Linksabbieger
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.08.1993 - Aktenzeichen 2 S 5298/93
DRsp Nr. 1994/15157
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem entgegenkommenden Linksabbieger
Kollidiert ein Fahrzeug beim Linksabbiegen mit einem entgegenkommenden Radfahrer, so trifft den Radfahrer auch dann kein Verschulden, wenn er ein Stop-Schild missachtet hat.