I. Am 23.9.1977 gegen 12.20 Uhr ereignete sich auf der 9,50 m breiten ... im Industriegebiet ... /Lkrs. ... - außerorts - ein Verkehrsunfall, bei dem der Versicherungsnehmer der Klägerin schwer verletzt worden ist. Der Unfall wurde als Arbeitsunfall anerkannt; die Klägerin hat in der Zeit vom 8.3.1978 bis 26.10.1979 unstreitig für ... 41.665,88 DM als unfallbedingte Versicherungsleistungen erbracht. Davon macht sie 1/4 (= 10.416,47 DM) aus übergegangenem Recht gegen die Beklagten geltend.
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