OLG Koblenz - Urteil vom 19.09.2005
12 U 1084/04
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 8 § 10 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2006, 51

Haftungsverteilung bei Kollision eines über einen auf gleichem Niveau wie die Fahrbahn liegenden Gehweg einbiegenden Fahrzeugs

OLG Koblenz, Urteil vom 19.09.2005 - Aktenzeichen 12 U 1084/04

DRsp Nr. 2008/11025

Haftungsverteilung bei Kollision eines über einen auf gleichem Niveau wie die Fahrbahn liegenden Gehweg einbiegenden Fahrzeugs

1. Befindet der Gehweg sich durchgehend auf gleichem Niveau wie die daneben liegende Fahrbahn, so handelt es sich nicht um einen abgesenkten Bordstein i.S. des § 10 StVO.2. Kommt es zu einer Kollision eines über diesen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegenden mit einem dort herannahenden Fahrzeug, so trägt das einbiegende Fahrzeug die alleinige Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 8 § 10 ;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2006, 51