Haftungsverteilung bei Kollision eines über einen auf gleichem Niveau wie die Fahrbahn liegenden Gehweg einbiegenden Fahrzeugs
OLG Koblenz, Urteil vom 19.09.2005 - Aktenzeichen 12 U 1084/04
DRsp Nr. 2008/11025
Haftungsverteilung bei Kollision eines über einen auf gleichem Niveau wie die Fahrbahn liegenden Gehweg einbiegenden Fahrzeugs
1. Befindet der Gehweg sich durchgehend auf gleichem Niveau wie die daneben liegende Fahrbahn, so handelt es sich nicht um einen abgesenkten Bordstein i.S. des § 10StVO.2. Kommt es zu einer Kollision eines über diesen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegenden mit einem dort herannahenden Fahrzeug, so trägt das einbiegende Fahrzeug die alleinige Haftung.