LG Saarbrücken vom 19.12.2002
2 S 456/01
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 4 ;
Fundstellen:
zfs 2003, 175

Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden, ins Schleudern geratenen mit dem überholten Fahrzeug

LG Saarbrücken, vom 19.12.2002 - Aktenzeichen 2 S 456/01

DRsp Nr. 2008/13717

Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden, ins Schleudern geratenen mit dem überholten Fahrzeug

Kommt es im Zuge eines Überholvorgangs zu einer Kollision beider Fahrzeuge, weil das überholende Fahrzeug infolge Aquaplaning ins Schleudern gerät, so ist von einer Haftungsverteilung von 75 : 25 zu Lasten des überholenden Fahrzeugs auszugehen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 4 ;
Fundstellen
zfs 2003, 175