AG Bruchsal - Urteil vom 02.07.2005
1 C 71/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 1, 3 Nr. 1 § 9 Abs. 1 S. 1, 2 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2005, 334

Haftungsverteilung bei Kollision eines von der linken Fahrbahnseite aus nach rechts abbiegenden LKW und einem diesen rechts überholenden Fahrzeug

AG Bruchsal, Urteil vom 02.07.2005 - Aktenzeichen 1 C 71/05

DRsp Nr. 2008/11075

Haftungsverteilung bei Kollision eines von der linken Fahrbahnseite aus nach rechts abbiegenden LKW und einem diesen rechts überholenden Fahrzeug

Bei einer Kollision eines von der linken Fahrbahnseite aus nach rechts abbiegenden LKW und einem diesen rechts überholenden Fahrzeug ist von einer Haftungsverteilung von 75 : 25 zu Lasten des rechts abbiegenden LKW auszugehen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 Abs. 1, 3 Nr. 1 § 9 Abs. 1 S. 1, 2 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestands wird nach § 313 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Klage ist nur zum Teil begründet.

Der Kläger hat gegen die Beklagte nach den §§ 7 Abs. 1 StVG, 3 Nr. 1 PflVG im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall vom 04.10.1004 lediglich einen weiteren Schadensersatz in zugesprochener Höhe.