AG Elmshorn - Urteil vom 01.09.2005
52 C 173/04
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 2 Abs. 2 § 10 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2006, 3

Haftungsverteilung bei Kollision eines von einem Parkplatzgelände auf die Fahrbahn auffahrenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

AG Elmshorn, Urteil vom 01.09.2005 - Aktenzeichen 52 C 173/04

DRsp Nr. 2008/11090

Haftungsverteilung bei Kollision eines von einem Parkplatzgelände auf die Fahrbahn auffahrenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

Kommt es zu einer Kollision eines aus einem Parkplatzgelände ausfahrenden und einem auf der Fahrbahn herangeführten Fahrzeug, so trifft den ausfahrenden Fahrer, der gegen § 10 StVO verstößt, die alleinige Haftung. Ein Verstoß des auf der Fahrbahn geführten Fahrzeugs gegen das Rechtsfahrgebot ist unbeachtlich, da nicht unfallursächlich.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 2 Abs. 2 § 10 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Verkehrsunfall.

Die Klägerin zu 2) fuhr mit dem Fahrzeug der Marke Audi, amtliches Kennzeichen ..., welches den Klägern gehört, gegen 12.00 Uhr rückwärts aus einer Parklücke an dem Parkplatz A.H. in B. heraus, um dann vorwärts in Richtung H.-Ring zu fahren. Sie beabsichtigte nach rechts auf den H.-Ring einzubiegen. Der Beklagte zu 1) befuhr mit seinem bei der Beklagten zu 2) versicherten VW Passat, amtliches Kennzeichen ..., den H.-Ring in Richtung B.-Straße, wobei sich der Parkplatz links von ihm befand. Die Straße folgte in diesem Bereich einem S-Verlauf.