Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten, auf der Vorfahrtstraße an einer Fahrzeugkolonne vorbeifahrenden mit einem durch eine Lücke in der Kolonne einbiegenden wartepflichtigen Fahrzeug
LG Aachen, Urteil vom 06.06.1990 - Aktenzeichen 4 O 9/90
DRsp Nr. 1994/14193
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten, auf der Vorfahrtstraße an einer Fahrzeugkolonne vorbeifahrenden mit einem durch eine Lücke in der Kolonne einbiegenden wartepflichtigen Fahrzeug
Überholt ein PKW-Fahrer unter Verletzung einer Sperrfläche gem. § 41 Abs. 1, 3 Nr. 6StVO eine auf dem rechten Fahrstreifen fahrende Kolonne und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem von rechts durch eine Lücke in der Kolonne einbiegenden, an sich wartepflichtigen Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs angemessen, da dieses den Unfall leicht hätte vermeiden können.