Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem den Gehweg benutzenden Radfahrer
AG Köln, Urteil vom 02.07.1993 - Aktenzeichen 266 C 481/92
DRsp Nr. 1995/3915
Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem den Gehweg benutzenden Radfahrer
»1. Auf dem Gehweg darf grundsätzlich nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. 2. Deshalb hat ein erwachsener Radfahrer, der unberechtigt auf dem Bürgersteig fährt und die Schrittgeschwindigkeit von Fußgängern erheblich überschreitet, auch gegenüber demjenigen, der aus einer Torausfahrt heraus sich langsam auf den Bürgersteig bis zur Sichtlinie vortastet, im Fall einer Kollision den Beweis des ersten Anscheins gegen sich, den Unfall allein verursacht und verschuldet zu haben, weil er seine Geschwindigkeit nicht den besonderen Straßenverhältnissen angepasst hat.«