Der Sachverständige hat die Reparaturkosten plus Minderwert auf 13.384,- DM, den Wiederbeschaffungswert auf 11.600,- DM und den Restwert auf 2.300,- DM geschätzt. Der Geschädigte ist Kroate; sein - erheblich beschädigter - Pkw war in Kroatien zugelassen. Er hat diesen Pkw verkauft und einen in Deutschland zugelassenen Ersatzwagen erworben; bei - beabsichtigter - Zulassung in seiner Heimat würde ein Einfuhrzoll in Höhe des Kaufpreises anfallen.
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