KG vom 13.01.1975
12 U 2107/74
Normen:
BGB §§ 249 ff. ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden C-2/9
VersR 1975, 664

Haftungsverteilung bei Kollision mit dritten Fahrzeugen beim Ausweichen vor einem aus einem Grundstück herausfahrenden Fahrzeug

KG, vom 13.01.1975 - Aktenzeichen 12 U 2107/74

DRsp Nr. 1994/1826

Haftungsverteilung bei Kollision mit dritten Fahrzeugen beim Ausweichen vor einem aus einem Grundstück herausfahrenden Fahrzeug

»1. Muss ein Kraftfahrer einen Zusammenstoß mit einem Kfz befürchten, das für ihn plötzlich und unerwartet von einem Grundstück auf die von ihm benutzte Straße fährt, und stößt er bei seinem Ausweichmanöver gegen geparkte Fahrzeuge, so ist der Unfall "bei" dem Betrieb des die Grundstücksausfahrt verlassenden Kfz entstanden.2. Für ein Verschulden des aus einem Grundstück herausfahrenden Kraftfahrers spricht bei einem durch ihn verursachten Unfall mit einem Kfz des fließenden Verkehrs der Beweis des ersten Anscheins. Er hat regelmäßig den gesamten Unfallschaden zu tragen.3. Auch bei einem zur Unfallzeit 4 Jahre alten Mittelklassewagen mit einem Zeitwert von 3.550 DM, mit dem bis zu diesem Zeitpunkt mehr als 60.000 km zurückgelegt worden waren, kann bei Reparaturkosten in Höhe von 1.600 DM ein merkantiler Minderwert in Betracht kommen (hier: 150 DM).«

Normenkette:

BGB §§ 249 ff. ; ZPO § 287 ;