OLG Oldenburg - Urteil vom 07.12.1992
13 U 82/92
Normen:
StVO § 3 Abs. 2a ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VRS 87, 17
r+s 1994, 253

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem 7 Jahre alten, ohne Beachtung des Verkehrs über die Straße laufenden Kind

OLG Oldenburg, Urteil vom 07.12.1992 - Aktenzeichen 13 U 82/92

DRsp Nr. 1995/3858

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem 7 Jahre alten, ohne Beachtung des Verkehrs über die Straße laufenden Kind

Halten sich am rechten Fahrbahnrand zwei Kinder auf, muß ein Kraftfahrer, wenn er sieht, daß eines der Kinder vor ihm die Fahrbahn überquert, mit der Möglichkeit rechnen, daß das zweite Kind dem ersten folgt, ohne auf den Verkehr zu achten. Das gilt vor allem dann, wenn sich auf der linken Straßenseite für ihn sichtbar ebenfalls Kinder befinden. Trotz der Unvorsichtigkeit des verletzten (7jährigen) Kindes kommt dann die volle Haftung des Kraftfahrers in Betracht.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. 2a ; StVG § 7 § 17 ;

Hinweise:

Der BGH hat die Revision der Bekl. durch Beschl. v. 21.12.93 - VI ZR 36/93 - nicht angenommen.

Fundstellen
VRS 87, 17
r+s 1994, 253