Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf die Autobahn auffahrenden, überladenen LKW
OLG München, Urteil vom 06.12.1991 - Aktenzeichen 10 U 4828/91
DRsp Nr. 1998/14286
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf die Autobahn auffahrenden, überladenen LKW
Kollidiert ein LKW auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn mit einem anderen LKW, der 24% überladen ist und ohne zureichende Beschleunigung unter Verletzung der Vorfahrt auf den rechten Fahrstreifen auffährt, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des auf die Autobahn auffahrenden LKW gerechtfertigt.