Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg herausfahrenden Fahrzeug; Begriff des Feld- und Waldwegs
LG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.1982 - Aktenzeichen 1 S 99/82
DRsp Nr. 1994/14819
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg herausfahrenden Fahrzeug; Begriff des Feld- und Waldwegs
1. Unter Feld- und Waldwegen im Sinne der StVO sind solche Straßen zu verstehen, die zumindest überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben. Auf das äußere Erscheinungsbild kommt es nicht an; entscheidend ist vielmehr die Verkehrsbedeutung.2. Dem aus einem Feld- oder Waldweg herausfahrenden Fahrzeug steht im Falle einer Kollision mit einem auf der bevorrechtigten Straße fahrenden Fahrzeug ein Anspruch auf jedenfalls nicht mehr als 46% des Schadens (insoweit vom Unfallgegner reguliert) zu.