KG - Urteil vom 29.04.1976
12 U 1877/75
Normen:
StVO § 25 Abs. 3 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1977, 39

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

KG, Urteil vom 29.04.1976 - Aktenzeichen 12 U 1877/75

DRsp Nr. 1994/8019

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

Überquert ein 80 Jahre alter betrunkener Fußgänger die Fahrbahn an einem ampelgeregelten Fußgängerüberweg so langsam, dass die Grünphase für das Überqueren nicht ausreicht und kommt es zu einer Kollision mit einem den Fußgängerüberweg bei für ihn Grünlicht anzeigende Ampel überfahrenden Kraftfahrer, so muss sich der Fußgänger ein Mitverschulden von 2/3 anrechnen lassen, da er angesichts der besonderen Umstände den Verkehr sorgfältig hätte beobachten müssen. Dem Kraftfahrer ist hingegen vorzuwerfen, dass er den Fußgänger nicht bemerkt hat.

Normenkette:

StVO § 25 Abs. 3 ;
Fundstellen
VerkMitt 1977, 39