OLG München - Urteil vom 27.11.1992
10 U 3061/92
Normen:
StVO § 25 Abs. 3 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
r+s 1994, 172

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

OLG München, Urteil vom 27.11.1992 - Aktenzeichen 10 U 3061/92

DRsp Nr. 1994/12714

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

Einen Fußgänger, der beim Überqueren einer innerörtlichen belebten Straße angefahren wird, trifft kein Mitverschulden, wenn sich der mit geringer Geschwindigkeit nähernde Kraftfahrer problemlos auf ihn hätte einstellen können, indem er entweder anhielt oder hinter ihm vorbeifuhr. Das gilt auch dann, wenn sich etwa 80 m entfernt ein Fußgängerüberweg befindet.

Normenkette:

StVO § 25 Abs. 3 ; StVG § 7 § 17 ;

Hinweise:

Der BGH hat die Revision der Bekl. durch Beschl. v. 11.01.1994 - VI ZR 47/93 - nicht angenommen.

Fundstellen
r+s 1994, 172