Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug beim Linksabbiegen
KG, Urteil vom 29.09.1977 - Aktenzeichen 12 U 1179/77
DRsp Nr. 1994/8002
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug beim Linksabbiegen
1. Die Vorfahrt des nach links abbiegenden Kraftfahrers erstreckt sich außerhalb des eigentlichen Kreuzungsbereichs nur auf die für ihn rechte Fahrbahnseite der Straße, in die er einbiegen will, nicht auch auf deren linke Seite.2. Der wartepflichtige Kraftfahrer darf bei Annäherung an eine Kreuzung gleichberechtigter Straßen darauf vertrauen, daß nicht plötzlich ein die Kurve schneidender Linksabbieger unmittelbar vor ihm auf der von ihm befahrenen rechten Fahrbahnseite auftauchen wird.
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