Gegenstand des Rechtsstreits ist ein Verkehrsunfall, der sich am 08.10.1993 gegen 19.35 Uhr auf der S. Straße innerhalb von Köln ereignete.
Die Fahrbahn der S. Straße ist in vier Fahrspuren eingeteilt, von denen jeweils zwei stadtein- bzw. stadtauswärts führen. Die beiden äußeren Fahrspuren sind regelmäßig durch abgestellte Fahrzeuge blockiert, so auch zur Unfallzeit. Es herrschte bereits Dunkelheit, die Straßenbeleuchtung war in Betrieb.
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