Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Müllfahrzeug beim Anfahren
KG, Urteil vom 05.07.1982 - Aktenzeichen 12 U 149/82
DRsp Nr. 1994/7917
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Müllfahrzeug beim Anfahren
Die erhöhte Sorgfaltspflicht des § 10StVO, die dem vom Fahrbahnrand anfahrenden Verkehrsteilnehmer auferlegt ist, gilt auch gegenüber einem neben dessen Kraftfahrzeug mit laufendem Motor zum Zwecke des Beladens in zweiter Reihe haltenden Müllfahrzeug. Fahren beide Fahrzeuge gleichzeitig an, und kommt es zu einer Kollision beider Fahrzeuge, so haftet der vom Fahrbahnrand Anfahrende für den Schaden grundsätzlich allein, wenn er die Absicht des Anfahrens nicht rechtzeitig und deutlich angekündigt hat.