KG - Urteil vom 13.11.1986
12 U 1736/86
Normen:
StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VRS 72, 252
VerkMitt 1987, 22
VersR 1987, 487

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Radfahrer an einer Fußgängerampel

KG, Urteil vom 13.11.1986 - Aktenzeichen 12 U 1736/86

DRsp Nr. 1994/7829

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Radfahrer an einer Fußgängerampel

»1. Der Vertrauensgrundsatz gilt zu Gunsten des Kraftfahrers grundsätzlich auch gegenüber Radfahrern.2. Der Kraftfahrer, der sich einer auf grünes Licht umgesprungenen Ampel nähert, muss daher nicht damit rechnen, daß ein Radfahrer trotz rotem Lichts der Fußgängerampel noch versuchen wird, die Straße an der Fußgängerfurt zu überqueren.3. Der Unfall kann sich in einem solchen Falle für den Kraftfahrer als unabwendbares Ereignis darstellen. Seine Haftung kommt jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil dem grob verkehrswidrigen Verhalten des Radfahrers lediglich die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs gegenübersteht.«

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
VRS 72, 252
VerkMitt 1987, 22
VersR 1987, 487