Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Rolltor in einem Parkhaus
LG Stuttgart, Urteil vom 30.08.1995 - Aktenzeichen 13 S 135/95
DRsp Nr. 1996/29555
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Rolltor in einem Parkhaus
Besteht in einem Parkhaus die Gefahr, dass Fahrzeuge mit einem Rolltor kollidieren, so ist hierauf eindeutig hinzuweisen. Unterbleibt dies, so verletzt der Parkhausbetreiber seine Verkehrssicherungspflichten.