Haftungsverteilung bei Kollision mit einem schleudernden Fahrzeug
OLG Hamm, Urteil vom 06.12.1993 - Aktenzeichen 6 U 54/93
DRsp Nr. 1995/3981
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem schleudernden Fahrzeug
Bei Schleudern in die Gegenfahrbahn aufgrund eines verschuldeten Fahrfehlers tritt bei der Haftungsabwägung die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeuges auch dann zurück, wenn dem Fahrer und Halter dieses Fahrzeuges der Entlastungsbeweis nicht gelingt.