OLG Hamm - Urteil vom 06.12.1993
6 U 54/93
Normen:
BGB § 823 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 1994, 66
ZfS 1994, 201

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem schleudernden Fahrzeug

OLG Hamm, Urteil vom 06.12.1993 - Aktenzeichen 6 U 54/93

DRsp Nr. 1995/3981

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem schleudernden Fahrzeug

Bei Schleudern in die Gegenfahrbahn aufgrund eines verschuldeten Fahrfehlers tritt bei der Haftungsabwägung die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeuges auch dann zurück, wenn dem Fahrer und Halter dieses Fahrzeuges der Entlastungsbeweis nicht gelingt.

Normenkette:

BGB § 823 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
OLGReport-Hamm 1994, 66
ZfS 1994, 201