AG Lörrach - Urteil vom 08.06.2005
2 C 305/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2005, 371

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem schleudernden Fahrzeug

AG Lörrach, Urteil vom 08.06.2005 - Aktenzeichen 2 C 305/05

DRsp Nr. 2008/11118

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem schleudernden Fahrzeug

Gerät ein Fahrzeug durch einen Fahrfehler des Fahrers und nicht angepasster Geschwindigkeit auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern und kommt es zu einer Kollision mit einem ausweichenden Fahrzeug, so trifft dieses eine Mithaftung von 1/3.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2005, 371