OLG Düsseldorf - Urteil vom 03.06.1981
15 U 227/80
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 9 ;
Fundstellen:
VersR 1982, 553

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem wendenden Fahrzeug

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.1981 - Aktenzeichen 15 U 227/80

DRsp Nr. 1994/9344

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem wendenden Fahrzeug

Gerät ein Fahrzeug bei einem Wendemanöver in die Gegenfahrbahn und kommt es dort zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs, so trägt es in der Regel die volle Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; StVO § 9 ;
Fundstellen
VersR 1982, 553