OLG Stuttgart - Urteil vom 22.09.1976
1 U 58/76
Normen:
StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
DAR 1977, 297
VerkMitt 1977, 25
VersR 1977, 456
r+s 1977, 143

Haftungsverteilung bei Kollision mit einer 12 Jahre alten, auf die Fahrbahn fahrenden Rollschuhfahrerin

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.09.1976 - Aktenzeichen 1 U 58/76

DRsp Nr. 1994/13576

Haftungsverteilung bei Kollision mit einer 12 Jahre alten, auf die Fahrbahn fahrenden Rollschuhfahrerin

Bewegt sich ein PKW-Fahrer auf zwei etwa 12-jährige Rollschuhfahrerinnen zu, die auf dem Gehweg fahren und nimmt er wahr, dass eine von ihnen sich in Richtung der Fahrbahn bewegt, so muss der PKW-Fahrer die Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein. Begnügt er sich mit einem Hupzeichen und kommt es zu einer Kollision mit einer auf die Fahrbahn fahrenden Rollschuhfahrerin, so haftet er sowohl aus Verschuldens- wie auch aus Gefährdungshaftung. Die Rollschuhfahrerin muss sich jedoch ein Mitverschulden von bis zu 1/2 anrechnen lassen.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
DAR 1977, 297
VerkMitt 1977, 25
VersR 1977, 456
r+s 1977, 143