Haftungsverteilung bei Kollision nach dem Rechtsabbiegen mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.10.1996 - Aktenzeichen 14 U 203/95
DRsp Nr. 1997/6046
Haftungsverteilung bei Kollision nach dem Rechtsabbiegen mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs
1. Kollidieren ein Rechtsabbieger, der einen weiten Bogen beschreibt und nicht auf dem für ihn rechten Fahrstreifen nach der Kreuzung abbiegt, und ein entgegenkommender wartepflichtiger Linksabbieger ca. 15 m außerhalb des "Einmündungsvierecks" der sich kreuzenden Straßen, so haben beide Unfallbeteiligte den Schaden hälftig zu tragen.2. Dem Einmündungsviereck selbst kommt Bedeutung nur bei Vorfahrtsfällen nach § 8StVO zu, nicht jedoch bei Abbiegefällen nach § 9 Abs. 4StVO.