Der Kläger ist Halter einer Taxe Daimler-Benz 190 Dc. Sein Fahrer Wilhelm S. befuhr am 16. September 1967 gegen 20.40 Uhr mit diesem Fahrzeug die H.-Straße in H. von West nach Ost in Richtung auf die Kreuzung mit der O.-Straße - Straße "A." - O.-Straße. Zur gleichen Zeit fuhr der Beklagte mit seinem Personenkraftwagen Ford 17 M aus der O.-Straße kommend in Richtung "A.". Die Taxe und der Wagen des Beklagten stießen etwa 3,20 m vor der Einmündung der H.-Straße in den Kreuzungsbereich zusammen. Die Taxe fuhr in die rechte Seite des Ford 17 M hinein. Das linke hintere Rad der Taxe hinterließ eine 3 m lange Bremsspur.
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