Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Firmenparkplatz
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.03.1990 - Aktenzeichen 2 S 10597/89
DRsp Nr. 1998/12165
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Firmenparkplatz
Kollidiert ein auf einem Firmenparkplatz rückwärts aus einer Parkbox heraussetzender PKW mit einem vorbeikommenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 60 : 40 zu Lasten des ausparkenden Fahrzeugs angemessen.