OLG Oldenburg - Urteil vom 12.12.1991
14 U 57/91
Normen:
StVG § 17 ; StVO § 1 ;
Fundstellen:
DAR 1992, 304

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlichen Parkplatz

OLG Oldenburg, Urteil vom 12.12.1991 - Aktenzeichen 14 U 57/91

DRsp Nr. 1994/13110

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlichen Parkplatz

1. Kommt es auf einem öffentlichen Parkplatz zu einer Kollision eines eine Fahrspur benutzenden mit einem ausparkenden Fahrzeug, so hat jedes Fahrzeug die Umstände zu beweisen, die auf der anderen Seite eine Gefahrerhöhung bewirken sollen.2. Ein Fahrzeugführer kann auf einem öffentlichen Parkplatz nicht in gleichem Maße wie im fließenden Verkehr mit der Beachtung seines Vorrechts rechnen.3. Kommt es zu einer Kollision mit einem ausparkenden Fahrzeug, so ist eine hälftige Schadensteilung gerechtfertigt.

Normenkette:

StVG § 17 ; StVO § 1 ;
Fundstellen
DAR 1992, 304