OLG Saarbrücken - Urteil vom 18.12.1981
3 U 143/80
Normen:
StVO § 1 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1982, 56

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem privaten Parkplatz

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.12.1981 - Aktenzeichen 3 U 143/80

DRsp Nr. 1994/13295

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem privaten Parkplatz

1. Auf einem privaten Parkplatz, auf dem es an einer Beschilderung fehlt und Fahrspuren nicht markiert sind, gilt die Vorfahrtregel "rechts vor links" nicht.2. Kommt es zu einer Kollision eines von rechts aus einem Parkplatz ausparkenden Fahrzeugs mit einem auf der Parkplatzfläche fahrenden Fahrzeug, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen.

Normenkette:

StVO § 1 ;
Fundstellen
VerkMitt 1982, 56