Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem privaten Parkplatz
OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.12.1981 - Aktenzeichen 3 U 143/80
DRsp Nr. 1994/13295
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem privaten Parkplatz
1. Auf einem privaten Parkplatz, auf dem es an einer Beschilderung fehlt und Fahrspuren nicht markiert sind, gilt die Vorfahrtregel "rechts vor links" nicht.2. Kommt es zu einer Kollision eines von rechts aus einem Parkplatz ausparkenden Fahrzeugs mit einem auf der Parkplatzfläche fahrenden Fahrzeug, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen.