I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.08.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (
"1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.054,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.10.2010 sowie restliche außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 272,87 € zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen."
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 76 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 24 %.
III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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