KG - Urteil vom 05.04.1976
22 U 351/76
Normen:
StVO § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1977, 55

Haftungsverteilung bei Kollision zweier über einen Mittelstreifendurchbruch nach links abbiegender Fahrzeuge

KG, Urteil vom 05.04.1976 - Aktenzeichen 22 U 351/76

DRsp Nr. 1994/8020

Haftungsverteilung bei Kollision zweier über einen Mittelstreifendurchbruch nach links abbiegender Fahrzeuge

Biegen zwei Fahrzeuge, die versetzt hintereinander in einem Mittelstreifendurchbruch stehen, nach links auf die Gegenfahrbahn ab und kommt es dabei zu einer seitlichen Kollision, so trägt das vorne fahrende Fahrzeug die überwiegende Haftung, da es beim Linksabbiegen den nachfolgenden Verkehr nicht beachtet hat. Es ist von einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des voranfahrenden Fahrzeugs auszugehen.

Normenkette:

StVO § 9 Abs. 1 ;

Hinweise: