OLG Karlsruhe - Urteil vom 11.01.1991
10 U 240/90
Normen:
BGB § 254 ; StVG § 7 § 17 ; StVO § 1 § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VersR 1991, 1259

Haftungsverteilung bei Schäden eines zu dicht aufgefahrenen, ins Schleudern geratenen Fahrzeugs

OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.01.1991 - Aktenzeichen 10 U 240/90

DRsp Nr. 1994/11360

Haftungsverteilung bei Schäden eines zu dicht aufgefahrenen, ins Schleudern geratenen Fahrzeugs

»Lässt der Vordermann zur Warnung des bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h bis auf 4 m aufgefahrenen Hintermannes die Bremslichter kurz aufleuchten, so begründet dieses Verhalten kein Mitverschulden, auch wenn der Hintermann dadurch zu einer Bremsung veranlasst wird und ins Schleudern gerät.«

Normenkette:

BGB § 254 ; StVG § 7 § 17 ; StVO § 1 § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen
VersR 1991, 1259