OLG Oldenburg - Urteil vom 23.04.1975
2 U 57/74
Normen:
BGB § 832 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1976, 199

Haftungsverteilung bei Schädigung eines PKW durch ein über die Fahrbahn laufendes Kind

OLG Oldenburg, Urteil vom 23.04.1975 - Aktenzeichen 2 U 57/74

DRsp Nr. 1994/13190

Haftungsverteilung bei Schädigung eines PKW durch ein über die Fahrbahn laufendes Kind

Die Eltern eines 4-jährigen Kindes haften wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn sie dieses allein bei unverriegelten Türen im PKW zurücklassen und es aussteigt und über die Straße läuft und dabei ein PKW geschädigt wird. Dieser muss sich allerdings die Betriebsgefahr mit 1/3 anrechnen lassen.

Normenkette:

BGB § 832 ; StVG § 7 § 17 ;

Hinweise:

So auch OLG Oldenburg v. 27.1.1971, VRS 41, 10 bei 3 Kindern im Alter von 10, 9 und 5 Jahren

Fundstellen
VersR 1976, 199