OLG Koblenz vom 28.03.1994
12 U 845/93
Normen:
BGB § 242 § 254 ; StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
NZV 1995, 21
SP 1995, 130

Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers auf einer Ölspur während einer Motorradrallye

OLG Koblenz, vom 28.03.1994 - Aktenzeichen 12 U 845/93

DRsp Nr. 1995/9837

Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers auf einer Ölspur während einer Motorradrallye

1. Bei einer Motorradrallye, bei der die Verletzung von Vorschriften der StVO durch Sonderpunkte geahndet und diese also eingehalten werden, kann nicht von einem stillschweigenden Haftungsausschluss der Teilnehmer untereinander ausgegangen werden.2. Kommt ein Motorradfahrer zu Schaden, weil er auf einer Ölspur ausrutscht, die ein anderes Motorrad bei einem Motorschaden verursacht hat, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 zu Lasten des beschädigten Motorrades auszugehen. (Batterie war leer).

Normenkette:

BGB § 242 § 254 ; StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen
NZV 1995, 21
SP 1995, 130