LG Dresden - Urteil vom 12.01.2006
9 O 2879/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 2 § 9 Abs. 5 ;
Fundstellen:
DAR 2006, 214

Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund eines Linksabbiegevorgangs

LG Dresden, Urteil vom 12.01.2006 - Aktenzeichen 9 O 2879/05

DRsp Nr. 2008/13656

Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund eines Linksabbiegevorgangs

Biegt ein Fahrzeug links ab und zwingt es dadurch einen Motorradfahrer des Gegenverkehrs zu einem starken Bremsvorgang, so dass dieser stürzt, so haftet das abbiegende Fahrzeug für den Schaden des Motorradfahrers. Im Falle eines Verkehrsverstoßes des Motorradfahrers oder einer durch einen Sorgfaltsverstoß gesteigerten Betriebsgefahr ist eine Mithaftung von 25% anzurechnen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 2 § 9 Abs. 5 ;

Tatbestand: