Am 1. Dezember 1958 kam der 64-jährige Bundesbahn-Stellwerkmeister a.D. Berthold S. durch einen Verkehrsunfall ums Leben. Als er gegen 1 Uhr nachts von einer Familienfeier in R. heimkehrte, wurde er auf der unbeleuchteten F.-Straße von einem entgegenkommenden Ford-Personenkraftwagen angefahren, dessen Halter und Fahrer der Beklagte war. Die F.-Straße weist eine 6,10 m breite asphaltierte Fahrbahn mit einem Sommerweg auf der einen Seite und einem 3,50 m breiten Radweg und anschließendem 1,80 m breiten Fußweg auf der anderen Seite auf. Der Beklagte, der sich in Gesellschaft von drei jungen Leuten auf der Heimfahrt von einem Tanzvergnügen befand, fuhr auf der regennassen Fahrbahn mit Abblendlicht scharf rechts entlang dem Radweg und erfasste S. mit dem rechten Kotflügel seines Wagens. S. wurde durch den Anprall etwa 8 m weit auf den Radweg geschleudert; er starb infolge Zertrümmerung der Schädeldecke.
Es erwies sich, dass er einen Blutalkoholgehalt von 2,09 Promille hatte.
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