Haftungsverteilung bei Überfahren eines hinter einem vorschriftswidrig geparkten LKW hervorkommenden Kindes
BGH, Urteil vom 25.01.1983 - Aktenzeichen VI ZR 212/80
DRsp Nr. 1994/4768
Haftungsverteilung bei Überfahren eines hinter einem vorschriftswidrig geparkten LKW hervorkommenden Kindes
»1. Das absolute Halteverbot dient nicht nur dem Schutz des fließenden Verkehrs, sondern auch dem Schutz der die Fahrbahn überquerenden Fußgänger.«2. Ein in einem Baustellenbereich im absoluten Halteverbot abgestellter LKW haftet für einem Kind entstandenen Schäden, wenn dieses, für den herannahenden PKW verdeckt, hinter dem LKW die Fahrbahn betritt und zu Schaden kommt.