OLG Dresden - Urteil vom 27.06.1996
7 U 792/96
Normen:
BGB § 254 ;
Fundstellen:
NZV 1997, 309
r+s 1997, 453
zfs 1997, 409
Vorinstanzen:
LG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 4901/95

Haftungsverteilung bei Verletzung eines ausgestiegenen Insassen eines liegen gebliebenen Fahrzeugs bei winterlichen Straßenverhältnissen

OLG Dresden, Urteil vom 27.06.1996 - Aktenzeichen 7 U 792/96

DRsp Nr. 1998/4971

Haftungsverteilung bei Verletzung eines ausgestiegenen Insassen eines liegen gebliebenen Fahrzeugs bei winterlichen Straßenverhältnissen

»Hält sich ein Fahrzeuginsasse, der auf Grund einer Panne das Fahrzeug verlassen hat, hinter dem am Straßenrand außerhalb der Fahrbahn abgestellten Fahrzeugs im Bereich der straßennahen Rückleuchten auf, so trifft ihn ein Mitverschulden an den Verletzungen, die er durch einen auf schneeglatter Straße schleudernden und von hinten auffahrenden PKW erleidet. Bei grobem Verschulden des Auffahrenden kann gleichwohl dessen volle Haftung gerechtfertigt sein.«

Normenkette:

BGB § 254 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt von den Beklagten Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall, der sich am 26.12.1993 gegen 17 Uhr auf der Bundesstraße 95 in Fahrtrichtung Leipzig ereignete.

Die Klägerin war Insassin eines von der Zeugin G gesteuerten PKW Wartburg mit dem amtlichen Kennzeichen L -.... Plötzlich auftretende Geräusche am Motor dieses Fahrzeuges veranlaßten die Fahrerin den PKW kurz vor der Abfahrt Markkleeberg Ost-West am rechten Fahrbahnrand anzuhalten. Die Fahrerin, die Klägerin und die weitere Insassin stiegen aus und begaben sich hinter den PKW.