KG - Urteil vom 25.03.1982
22 U 3618/81
Normen:
StVO § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1983, 14

Haftungsverteilung bei Verletzung eines Fußgängers durch die Laderampe eines LKW auf dem Betriebshof eines Kaufhauses

KG, Urteil vom 25.03.1982 - Aktenzeichen 22 U 3618/81

DRsp Nr. 1994/7923

Haftungsverteilung bei Verletzung eines Fußgängers durch die Laderampe eines LKW auf dem Betriebshof eines Kaufhauses

1. Kommt ein Fußgänger zu Schaden, weil er über die sich anhebende Ladebordwand eines auf dem Betriebshof eines Kaufhauses stehenden LKW stolpert, so handelt es sich um einen Unfall beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs.2. Es ist von einer Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des LKW auszugehen, da den Fußgänger ein Mitverschulden trifft, zu Lasten des LKW aber nicht nur das Verschulden des Fahrers, sondern auch die Betriebsgefahr zu berücksichtigen ist.

Normenkette:

StVO § 1 Abs. 1 ;

Hinweise:

So auch OLG Düsseldorf v. 26.05.1981, VRS 61, 455.

Fundstellen
VerkMitt 1983, 14