Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung bei winterlichen Straßenverhältnissen
OLG Stuttgart, Urteil vom 29.01.1982 - Aktenzeichen 2 U 172/81
DRsp Nr. 1994/13524
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung bei winterlichen Straßenverhältnissen
Bei einer Vorfahrtverletzung ist eine Haftungsverteilung von 80 : 20 zu Lasten des wartepflichtigen Fahrzeugs angezeigt, wenn das vorfahrtberechtigte Fahrzeug sich nicht darauf eingerichtet hat, dass das auf der wartepflichtigen Straße herannahende Fahrzeug wegen Schneematsch den Vorrang nicht würde gewähren können.