OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.10.1980
1 U 67/80
Normen:
StVO § 1 § 8 ; StVG § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1981, 556

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung beim Durchfahren einer Lücke in einer Autokolonne

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.1980 - Aktenzeichen 1 U 67/80

DRsp Nr. 1994/9362

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung beim Durchfahren einer Lücke in einer Autokolonne

»Wer als Wartepflichtiger beim Durchfahren einer Lücke in einer Autokolonne, die sich auf der Vorfahrtstraße gebildet hat, einem an der Kolonne vorbeifahrenden Wagen in die Seite fährt, muss den Unfallschaden wegen der von ihm begangenen Vorfahrtsverletzung allein tragen.«

Normenkette:

StVO § 1 § 8 ; StVG § 17 ;
Fundstellen
VersR 1981, 556