OLG Celle - Urteil vom 24.11.1994
5 U 30/93
Normen:
StVG § 17 ; StVO § 1 Abs. 2 § 9 Abs. 3 ;
Fundstellen:
ZfS 1995, 86

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigter Abbiegeabsicht des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs

OLG Celle, Urteil vom 24.11.1994 - Aktenzeichen 5 U 30/93

DRsp Nr. 1995/9688

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und angezeigter Abbiegeabsicht des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs

Biegt ein Fahrzeug nach links ab und kommt es zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, so ist von hälftiger Schadensteilung auszugehen, wenn Letzteres den Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts betätigt hatte und das links abbiegende Fahrzeug darauf vertraute, es werde auch tatsächlich abbiegen.

Normenkette:

StVG § 17 ; StVO § 1 Abs. 2 § 9 Abs. 3 ;
Fundstellen
ZfS 1995, 86