KG - Urteil vom 22.06.1992
12 U 7008/91
Normen:
StVG § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1 § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DAR 1992, 433
VRS 83, 407
VerkMitt 1992, 81

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigen

KG, Urteil vom 22.06.1992 - Aktenzeichen 12 U 7008/91

DRsp Nr. 1994/7750

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigen

Wenn in einem Einmündungsbereich der Vorfahrtberechtigte die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Stadtverkehr um 100 % überschreitet und es hierbei zu einem Verkehrsunfall kommt, kann dies wegen der besonderen Umstände dazu führen, daß er seinen Schaden selbst zu tragen hat (Alleinhaftung des Vorfahrtberechtigten).

Normenkette:

StVG § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1 § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen
DAR 1992, 433
VRS 83, 407
VerkMitt 1992, 81