So zu. 1 auch OLG Düsseldorf v. 22.08.1975, VRS 50, 232 (kein Wendemanöver, sondern Einbiegen aus einer Seitenstraße, wer die bisherige Fahrbahn für das Wendemanöver völlig verläßt, in der Seitenstraße wendet und dann zurückfährt).
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