Haftungsverteilung beim Linksabbiegen in eine Vorfahrtstraße
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.02.1992 - Aktenzeichen 1 U 196/91
DRsp Nr. 1994/11311
Haftungsverteilung beim Linksabbiegen in eine Vorfahrtstraße
Fährt ein wartepflichtiges Fahrzeug nach links in eine Vorfahrtstraße ein und verharrt es im Kreuzungsbereich, so trägt im Falle einer Kollision mit einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug jedes Fahrzeug die Haftung je zur Hälfte.