Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 20.01.2023, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Hinweises.
I.
Die Parteien sind Haftpflichtversicherer, die um Regressansprüche streiten.
Die Klägerin hat als Haftpflichtversicherer des Anhängers mit dem Kennzeichen ... einen Schaden in Höhe von 6.517,71 € reguliert, der entstanden ist, als am 15.10.2021 in A. bei Entladen des Anhängers Hartplastik-Styproporplatten auf die Fahrbahn fielen und einen auf der Straße im Stau stehenden PKW beschädigten. Sie fordert von der Beklagten als Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeugs mit dem Kennzeichen ...19 den Ersatz ihrer Aufwendungen.
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