Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 1.250,00 EUR (i. W. eintausendzweihundertfünfzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 29.10.2005 zu zahlen, ferner ein Schmerzensgeld von noch 5.100,00 EUR (i. W. fünftausendeinhundert Euro).
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